Fragen und Antworten...

Ab welchem Alter darf man sich für das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF 17) in der Fahrschule anmelden?
Ab 16 ½ Jahren

Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung der Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden. (B und A1 wäre theoretisch möglich).

Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung?
Keine. Der Fahrschüler ist auszubilden wie jeder andere Bewerber der Klasse B bzw. BE

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Der Prüfbescheinigung).

Wie lange dauert die Probezeit?
Wie beim 'normalen' erstmaligen Fahrererlaubniserwerb zwei Jahre.

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, er erhält eine Prüfbescheinigung.

Wann bekommt der Bewerber den Kartenführerschein?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann er seinen bereits fertigen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle
(hier Hofheim) abholen.

Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Dann auch ohne Begleitung.

Ist in der Prüfungsbescheinigung ein Bild des Fahrers?
Nein, deshalb muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen.

Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen AM und L eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in diesen Klassen durchlaufen?
Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.

In welchen Ländern gilt die Prüfbescheinigung?
In Deutschland und in Österreich. 

Wie viele Begleiter darf ich haben?
Beliebig viele. Sie müssen lediglich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Am Ende ist es eine Frage der Kosten. Denn: Für die vorgeschriebene Überprüfung der begleitenden Personen werden Gebühren in Höhe von 11.- Euro berechnet.
 



Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Ja. Es muss aber eine neue kostenpflichtige Prüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist erneut vorher einzuholen.

Welche Konsequenzen hat es, ohne Begleiter zu fahren?
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. 150 Euro Bußgeld und 4 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Nach frühestens sechs Monaten und frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF/Nachschulung) teilgenommen hat.

Welche Folgen hat es, wenn die Begleitperson alkoholisiert ist?
Die Begleitperson darf keinesfalls 0,5 Promille erreichen! Ist dies doch der Fall, haftet nicht die Begleitperson, sondern der Fahrer! Denn der Führerschein/Prüfbescheinigung ist nur gültig, wenn Sie von einer eingetragenen Begleitperson begleitet werden, die alle Auflagen erfüllt (Die Auflagen stehen oben). Die Prüfbescheinigung wird entzogen!

Welche Konsequenzen hat es für den Begleiter, wenn der junge Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht, beispielsweise zu schnell fährt?
Keine, da der Begleiter weder Führer des Fahrzeugs ist, noch als solcher gilt.

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?
Sie soll dem Fahrer vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihm einen Rat erteilen oder kurze Hinweise geben (§ 48a Abs. 4 FeV).

Darf eine Begleitperson direkt eingreifen?
Auf keinen Fall. Die Begleitperson darf in keiner Weise in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie kann allenfalls dem jungen Fahrer Hinweise in bestimmten Situationen geben.

Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?
Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.

Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?
In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17“ oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.

 

zurück

 

    

Zur Datenschutzerklärung