Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)

Im Jahre 2006 wurde das Begleitete Fahren zunächst als Modellversuch gestartet, welcher bis zum 31.12.2010 zeitlich begrenzt war.

Bei der nachfolgenden Auswertung des Versuchs ergab sich ein um 30% niedrigeres Unfallniveau von begleiteten Fahranfängern gegenüber dem der  18-jährigen „Alleinfahrer“.

Somit war der Modellversuch BF17 erfolgreich.
Aus diesem Grunde wurde das BF17 zum 1.1.2011 endgültig eingeführt und ist daher fester Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes.

Die Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. Für alle anderen Klassen (z.B. Klasse A) gilt das Begleitete Fahren nicht. Die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B und auch die Fahrerlaubnisprüfung unterscheidet sich in keiner Weise von der eines 18-jährigen.

Die Prüfung

Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfbescheinigung. Diese ist im gesamten deutschen Bundesgebiet gültig, aber nicht im Ausland (Ausnahme: In Österreich ist die Prüfbescheinigung gültig!). Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.

Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein;
d.h. der Fahranfänger darf dann auch alleine

z.B. einen 50 ccm Motorroller oder einen Traktor fahren, da das entsprechend Mindestalter für diese Klassen schon erreicht ist.

Auch beim „Begleiteten Fahren ab 17“ beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.

Die Prüfbescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Sie wird dem Bewerber nach bestandener Prüfung ausgehändigt. Die Begleitperson (oder mehrere) ist/sind dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger automatisch seinen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung!

Die Begleitperson

Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer zur Verfügung steht. Alle angegebenen Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Pro Begleitperson erhebt die Führerscheinstelle  eine Gebühr von 8,40 Euro. Als Begleitpersonen müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:

Aufgaben der Begleitperson:

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers,
– nicht den eines „Hilfsfahrlehrers!
Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen.
Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.

Wozu fahren mit 17?

Die Altersgruppe der 18-25 jährigen Fahranfänger bildet die Hauptrisikogruppe der Unfallverursacher mit Personenschäden.
Gründe hierfür sind:
mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.

Um das Unfallrisiko zu senken, mussten also Maßnahmen zur Erhöhung der Fahrsicherheit getroffen werden.
Das Begleitete Fahren mit 17 ist eine dieser Maßnahmen.
Anstatt mit 18, darf nun die Fahrprüfung schon mit 17 abgelegt werden, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungs- bescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:

Mäßigender Einfluss einer Begleitung -
diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe 

Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger -
die Phase des Lernens wird verlängert

Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren

Eine spätere Trenduntersuchung belegt auch, dass sich die Unfallzahlen auch nach der Phase des begleiteten Fahrens rückläufig entwickelten.

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