PKW-Führerscheinklassen

Unsere Fahrschule bietet Ausbildung für die Klassen B, B197, B78 und BF17 an. Klasse B umfasst Schaltgetriebe, B197 erlaubt Schalt- und Automatikgetriebe, B78 ist für Automatikfahrzeuge, und BF17 richtet sich an Fahranfänger ab 17 Jahren.

Führer­schein­klasse B

Das Mindestalter für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre. Die Führerscheinklasse B erlaubt das Fahren von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg, was in der Regel für die meisten Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ausreicht. Diese Führerscheinklasse umfasst auch die Berechtigung, Anhänger mit einem Gewicht bis zu 750 kg mitzuführen, wodurch eine größere Flexibilität beim Transport von Gütern gegeben ist.

Führer­schein­klasse BF17 / BF197 / BF78

Jugendliche können bereits ab 17 Jahren mit dem begleiteten Fahren starten, um Fahrpraxis zu sammeln und sicher zu fahren, bevor sie alleine unterwegs sind. Dieses Programm ermöglicht es jungen Fahrern, unter der Aufsicht eines erfahrenen Erwachsenen, in der Regel eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten, wertvolle Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dies hilft verschiedene Verkehrssituationen besser zu meistern, bevor sie ihre volle Fahrerlaubnis erhalten.

Führer­schein­klasse B197

Die Ausbildung erfolgt auf Fahrzeugen mit Automatik- und Schaltgetriebe, um sicherzustellen, dass die Schüler umfassende Fahrkenntnisse erwerben. Die praktische Fahrprüfung kann mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, nachdem vorher 10 Stunden zusätzlich auf einem Schaltwagen absolviert wurden. Mit bestandenem Führerschein dürfen sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch Schaltgetriebe gefahren werden.

Führer­schein­klasse B78 (Automatik)

Ab 17 Jahren erlaubt diese Führerscheinklasse das Fahren von Autos mit Automatikgetriebe.